Netflix, maxdome, Amazon und Co: Account Sharing legal?

Streaming ist inzwischen in den deutschen Haushalten angekommen. Zum Teil exklusive Serien und Filme sind auf Online-Videotheken wie Netflix, Maxdome oder Amazon Prime Video zu finden. Das hat viele auf die Idee gebracht, dass man ja nicht bei jedem Anbieter einen Account bezahlen muss, nur weil man eine Serien schauen will und versucht es daher mit dem Modell „Account Sharing“. Das wird meistens im Freundeskreis gemacht, aber auch in vielen Online Foren kann man die Nachfrage nach solchen geteilten Accounts finden. Aber wie sind denn das rechtlich aus, schließlich ist das illegale Streaming von digitalen Inhalten in Deutschland ein ganz glasklarer Straftat-Bestand.

In der Zeitung „Die Welt“ habe ich dazu einen interessanten Artikel gelesen. Dort hat man versucht, das Phänomen „Account Sharing“ mal analytisch anzugehen und sich auch ganz besonders die Situation in Deutschland angesehen. Zum Beginn des Artikels verweist „Die Welt“ auf Umfragen, unter anderem auf eine aus Großbritannien, in der ca. jeder Vierte angab, dass er seinen Streaming-Dienst mit jemanden teilt.

Mehr als die Hälfte der Befragten nannten als Dienst dabei Netflix. Wer schon mal einen Netflix-Account hatte, der weiß, dass das bei Netflix nicht nur toleriert wird, sondern auch so vorgesehen ist. Man kann dort gleich bei der Anmeldung verschiedene Nutzer anlegen und in diesen Profilen auch verschieden „Sehgewohnheiten“ speichern, so dass wirklich jeder Nutzer einen völlig unabhängigen Bereich im selben Netflix Account hat.

Diese verschiedenen Nutzer gelten zwar eigentlich nur für die Familie bzw. den Haushalt, aber wirklich überprüft wird das von den Anbietern nicht. Daher hat „Die Welt“ bezüglich der Frage, inwieweit das alles legal ist, unter anderem mit dem Anwalt Christian Solmecke gesprochen. Solmecke kam zu dem Schluss, nachdem er sich die AGB aller Anbieter angeschaut hat, dass Account Sharing sich zumeist in einem rechtlichen Graubereich abspielt, der aber durchaus gewollt ist.

Das alles gilt im Prinzip für alle Anbieter, mit einer Ausnahme: Sky. Der Pay TV Sender verbietet jegliche Weitergabe an Personen außerhalb des eigenen Haushalts. Man will auch nicht wie andere Anbieter mal „ein Auge zudrücken“ und droht mit einer „Vertragsstrafe in Höhe von bis zu zwei Mal der eigentlichen Jahresgebühr“, so Sky. Das stellt sich allerdings die Frage, wie Sky das technisch umsetzen will und ob man sich damit nicht eher selbst das Leben schwer macht und Abonnenten vergrault.

Fazit: Account Sharing ist ein rechtlicher Grau-Bereich. Allerdings gibt es bis auf einen Ausnahme (Sky) keinen Anbieter, der seinen Nutzenr deswegen mit rechtlichen Schritten droht. Es ist eher so, dass man durch dieses Modell klammheimlich hofft, dass man Nutzer gewinnt und den illegalen Angeboten damit etwas entgegen setzen kann.